Die Bundesnotarordnung verpflichtet in ihrem § 17 Absatz 1 Satz 1 die Notare dazu, für ihre Tätigkeit die festgelegten Notargebühren zu erheben. Notargebuehren.com geht im Detail auf die zu erwartenden Kosten für zahlreiche Notardienstleistungen ein und zeigt auf, wann diese Kosten auch steuerlich geltend gemacht werden müssen.
|