Unabhängige Rechtsberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung - gemäß Paragraph 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz
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