Nicht immer muss ein defektes Dach vom Dachdecker gleich neu eingedeckt werden. Wenn das Dach defekt ist, hat der Hausbesitzer zur Gefahrenabwehr eine Sicherungspflicht.
Für Bauherren ist das Kleingedruckte im Bauvertrag meist noch zu verstehen. Sie sollten sich aber trotzdem gut beraten lassen, was im Vertrag stehen muss.
Drei verschiedene Kameratypen stehen für den Einbruchschutz zur Verfügung. Für welche Sie die Entscheidung treffen, ist im wesentlichen von den jeweiligen Bedingungen abhängig.