Die Vollstreckung in Polen kann auch ohne Klauselerteilung in Polen nach der EuGVVO erfolgen, wenn ein sog. EU-Vollstreckungstitel vorliegt. Bei einem Versäumnisurteil in Deutschland oder einem Vollstreckungsbescheid kann eine solche Klausel in Deutschland beantragt werden, sofern die Gegenseite kein Verbraucher ist.
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