Mit Ausnahme von Private Equity Gesellschaften erleben viele insbesondere mittelständische Unternehmen, dass die Beteiligungslandschaft ohne übergeordneten Plan wächst: dort eine Vertriebsgesellschaft, hier ein Werk und dann noch ein Joint Venture in Asien. Wie man diese Einheiten steuern möchte, ist bei der strategischen Entscheidung nachrangig. Das klassische Beteiligungscontrolling beschränkt sich dann gerne auf die Konsolidierung der handelsrechtlichen Abschlüsse – häufig anfangs nur einmal im Jahr. Wie immer im Controlling gibt es keinen one-size-fits-all-Ansatz – den gibt es nicht im Private Equity Geschäft und nicht in Konzernstrukturen – der Maßanzug muss geschneidert werden.
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