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Altersvorsorge und Versicherungsvergleiche da wo der Mensch zählt
Altersvorsorge und Versicherungsvergleiche da wo der Mensch zählt
Adresse: http://www.rentenvergleichen.de/
„Risiken richtig absichern“ Was Sie schon immer über Versicherungen und Geldanlagen wissen wollten von Joerg Becker Vorwort Sie stellen Sich auch oft die Frage „Bin ich richtig abgesichert?“ „Habe ich die richtige Geldanlage fürs Alter gewählt?“ „Habe ich alle wichtigen Versicherungen“ „Was kann man tun um sein Vermögen sicher aufzubauen?“ Dieses Buch wird ihre Fragen lösen. Des Weiteren bekommen Sie mit diesem Buch viele wertvolle Tipps zu den besten Geldanlagen und wie man vernünftig investiert. Es bietet Ihnen viele Vorteile und lässt sich leicht verstehen. Über den Autor: Joerg Becker ist gelernter (Versicherungsfachmann (IHK) und ist seid Jahren in der Finanz und Versicherungsbranche tätig und hat alles von Anfang an bei der größten Versicherung Europas gelernt und ist zur Zeit als Unabhängiger Versicherungsmakler tätig. Hinweis Die nachfolgenden Tipps geben meine persönliche Meinung wieder. Sie können nicht ohne weiteres auf die Situation eines Dritten übertragen werden. Ich übernehme daher ausdrücklich keine Haftung für Folgen, die dadurch entstehen, dass der Nutzer aufgrund meiner Info Verträge abschließt. Ich gebe auf den folgenden Seiten keine Empfehlungen oder Ratschläge in Bezug auf Art, Wertpotential oder Eignung eines speziellen Produktes, da über Internet keine finanzielle Beratung möglich ist; dies kann nur in einem persönlichen Gespräch gemacht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Nutzer persönlich für jede Entscheidung oder Handlung verantwortlich ist, die er im Vertrauen auf die Nutzung der Inhalte macht. Altersvorsorge Eine gut strukturierte Altersvorsorge baut auf 3 Säulen: der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge. Die private Vorsorge setzt sich Sinnvollerweise aus verschiedenen Modulen mit unterschiedlichen Chancen und Risiken zusammen. Die Höhe Ihres Alterkapitals muss so eingestellt sein, dass Sie davon Ihren wohlverdienten Ruhestand entspannt genießen können. Da die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter beizubehalten, ist eine private Vorsorge unerlässlich. a)     Gesetzliche Altersvorsorge In der gesetzlichen Rentenversicherung zahlt der Einzelne seine Beiträge nicht für seine eigene Rente. Es gilt der ungeschriebene Generationenvertrag: Die Jüngeren zahlen für die Älteren. Dieses so genannte Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung, in der jeweils die erwerbstätige Generation mit ihren Beiträgen das Alterseinkommen der Rentnergeneration finanziert, kann in Zukunft allein das heutige Versorgungsniveau im Alter nicht mehr sicherstellen. Denn unsere Gesellschaft verändert sich dramatisch. Die Menschen werden immer älter, seit Jahrzehnten werden zu wenige Kinder geboren. Im Jahr 2030 wird es fast ebenso viele Rentner geben wie Menschen im erwerbsfähigen Alter: Jeder Beitragszahler wird dann beinahe „seinen eigenen Rentner“ finanzieren. Etwa zehn Millionen Menschen, die 80 Jahre oder älter sind, wird es in knapp 50 Jahren in Deutschland geben: rund dreimal so viele wie heute. Einschnitte in der gesetzlichen Rente sind daher unvermeidbar. Ein Durchschnittsverdiener, der 45 Jahre seines Lebens gearbeitet hat, erhält heute eine gesetzliche Rente, die rund 70 Prozent des Nettoeinkommens der Versicherten entspricht. Im Jahr 2030 wird dieser „Standardrentner” nach den Beschlüssen der letzten Rentenreform nur noch 65 Prozent des Nettoeinkommens als Rente beziehen. Zudem ist der Standardrentner kein Mensch aus Fleisch und Blut, sondern ein theoretisches Konstrukt: Die meisten jüngeren Arbeitnehmer werden – z. B. auf Grund längerer Ausbildungszeiten oder gar Phasen der Arbeitslosigkeit – eine weitaus geringere Lebensarbeitszeit erreichen. Sie haben eine noch geringere Altersrente zu erwarten. Wer z.B. nach 35. Lebensarbeitszeitjahren in den Ruhestand geht, erhalt nur 78% der Leistungen des Eckrentners, also 50,7% des letzten Nettoeinkommens. Zudem ist die Berechnung auf die Beitragsbemessungsgrenze beschränkt. Dies bedeutet, dass alle Besserverdienenden eine noch größere Lücke aufweisen. Außerdem wurde bereits zum 1. Juli 2001 wieder zur lohnbezogenen Rentenanpassung zurückgekehrt, so dass die Renten in Zukunft nicht mehr dem Maße steigen wie in der Vergangenheit, wodurch sich eine weitere Absenkung des Rentenniveaus ergibt. Änderung der Beamtenversorgung Durch das Versorgungsänderungsgesetz sollen die Reformmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich und systemgerecht auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Das Versorgungsniveau wird abgesenkt: Parallel zur ersten Stufe der Rentenreform wird der Anstieg der Pensionen in den Jahren 2003 bis 2010 in gleichen Schritten um insgesamt 4,33 Prozent abgeflacht. Davon sind alle heutigen und zukünftigen Versorgungsempfänger betroffen. Neu-Pensionäre des Jahres 2011 werden maximal ein Versorgungsniveau von 71,75 Prozent ihrer letzten Besoldung erreichen können und nicht mehr 75 Prozent wie bisher. b)     Betriebliche Altersvorsorge In Vorbereitung c)      Private Altersvorsorge In Vorbereitung Geförderte Altersvorsorge /„Riester-Rente“ Riester-Rente ist eine umgangssprachliche Bezeichnung einer vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderten, privat finanzierten Rente in Deutschland. Die Förderung ist im Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt. Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70% auf 67% reduziert wurde. Seit 2005 wird auch die Rürup-Rente, welche vor allem für nicht Riester-Anspruchsberechtigte interessant ist, durch Steuervorteile während der Ansparphase staatlich gefördert. Die gesetzliche Rente wird ab 2002 weiter reduziert (siehe oben). Als Ausgleich besteht die Möglichkeit, sich über staatlich geförderte Sparbausteine zusätzliches Altersvermögen aufzubauen. Dieser Sparplan ist für jeden Pflichtversicherten ein absolutes „Muß“ und wird vom Gesetzgeber mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert. Die Förderung erhalten jedoch nur diejenigen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder verbeamtet sind (nicht Selbständige, Freiberufler); außerdem auch die Ehegatten dieses Personenkreises. Hartz IV sicher – der Staat kann Ihnen Ihr angespartes Kapital nicht wegnehmen, selbst bei Arbeitslosigkeit. Sockelbetrag in Höhe von 60 EUR, der mindestens aufgewendet werden muss, um in den Genuss der Zulagen zu kommen. Einfacher Dauerzulagenantrag. Die RiesterRente dient der Altersvorsorge. Deshalb erfolgt die Auszahlung Ihrer Rente frühestens ab Alter 60 Jahre und spätestens am 1. Januar nach Ihrem 65. Geburtstag Die RiesterRente ist im Alter mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dieser ist im Alter meistens geringer, als im Berufsleben. Seit 2005 können Sie sich neben der Rente zu Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des gebildeten Kapitals auszahlen lassen. Die Förderung bleibt erhalten. Dadurch verringert sich natürlich Ihre zukünftige Rente und die Kapitalzahlung ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Ihre RiesterRente ist - "Hartz IV" - sicher. Bei Arbeitslosigkeit ist eine Verwertung, d. h. Anrechnung beim Arbeitslosengeld II nicht möglich. Im Todesfall kann der Policenwert Ihres Riestervertrags inklusive der Förderung auf den Riestervertrag Ihres Ehegatten übertragen werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, kann auch eine Kapitalzahlung an den Ehegatten oder andere Hinterbliebene erfolgen. Allerdings muss dann die Förderung zurückgezahlt werden. Die drei Säulen der Altersvorsorge Aus diesem Grund stützt sich die Altersvorsorge heute auf drei Säulen, diese Kombination ermöglicht die solide Sicherung des eigenen Lebensstandards im Alter: Gesetzliche Rente: Die gesetzliche Rentenversicherung bildet die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Aufgrund vieler Faktoren, insbesondere der höheren Lebenserwartung einerseits und den Geburtenrückgängen andererseits, ist die Finanzierung langfristig aber sehr problematisch und ein Absinken des Rentenniveaus kaum zu vermeiden. Betriebliche Altersversorgung: Bis 2001 waren dies freiwillige Leistungen der Arbeitgeber, die meistens nur von größeren Unternehmen angeboten wurden und nicht sehr verbreitet waren. Seit Einführung der Riester-Rente 2002 haben Arbeitnehmer aber jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge und Förderung. Private Rentenversicherung: Der zusätzliche Aufbau von eigenem Vermögen wird durch private Rentenversicherungen realisiert. Dies wird aufgrund der Probleme bei der gesetzlichen Rente immer wichtiger, um den Lebensstandard im Alter halten zu können. Hier kann am direktesten und kalkulierbarsten Einfluß auf die Höhe Ihrer Altersvorsorge genommen werden. Individuelle und Unabhängige Beratung ohne Zeitdruck. Grundsatz Behandle Dein Gegenüber so wie Du selbst behandelt werden möchtest Wir bieten Ihnen auch gerne Beratung vor Ort zur Riester Rente und Berufsunfähigkeit Vergleich und Versicherungsvergleiche sowie sichere Geldanlagen in Vechta, Lohne, Steinfeld, Damme, Holdorf, Dinklage, Bersenbrück, Badbergen, Hamburg, Bremen, Oldenburg, Cloppenburg, Wildeshausen, Goldenstedt, Visbek, Ankum,und rund um Osnabrück an. Mehr Informationen auf http://www.optimalvergleichen.net Da wo der Mensch zählt!
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