Sämtliche Verkehrsteilnehmer, vom Fußgänger bis zum Autofahrer, unterliegen dem Verkehrsrecht. Das Rechtsgebiet regelt neben dem Straßenverkehr auch die Luft- und Seeschifffahrt, sowie den Eisenbahnverkehr.
Nach einem Verkehrsunfall gilt es kühlen Kopf zu bewahren. Die Unfallstelle muss mit einem Warndreieck kenntlich gemacht werden. Gibt es Verletzte, sind Polizei und gegebenenfalls der Notarzt unverzüglich zu informieren.
Wer kommt im Schadensfall bei einem Verkehrsunfall auf? Lesen Sie nach, welche Paragraphen zu beachten sind und was man unternehmen kann.Vertrauen Sie auf das Wissen dieses Anwaltes.
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