Reiseveranstalter dürfen nach einer Änderung der für Prospektangaben zuständigen Informationspflicht-Verordnung des BGB ihre Preise flexibel gestalten. Bislang waren die Preise in Reisekatalogen laut Auer Witte Thiel stets bindend für die Veranstalter gewesen.
Laut einem aktuellen BGH-Urteil ist die Vollstreckung gegen einen im Räumungstitel nicht genannten Untermieter unzulässig. Lediglich gegen die im Räumungstitel bezeichneten Personen darf also eine Räumungsvollstreckung erfolgen.
Ein BGH-Urteil zu Schönheitsreparaturen stärkt die Rechte von Mietern. Vermieter haben demnach keinen Anspruch auf die Ausführung von Renovierungsarbeiten während des Mietverhältnisses, wenn im Mietvertrag genaue Farbvorgaben enthalten sind.
Die Rechtsanwälte von Auer Witte Thiel begrüßen ein neues Gesetz zur besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union. Die Mahnverfahren innerhalb der EU werden damit standardisiert und damit kostengünstiger.
Ein neues Urteil bestätigt die Haftung von Eltern, deren Kinder Telefondienstleistungen in Anspruch genommen haben. Auer Witte Thiel verfügt über viel Erfahrung im Forderungsmanagement und befürwortet diese Entscheidung zu kostenpflichtigen Telefondiensten.
Die Reiserechtsexperten von Auer Witte Thiel berichten über ein aktuelles Urteil. So hat das Landgericht München die Klage eines Schiffsreisenden abgewiesen, der seinen Reisepreis aufgrund Motorengeräuschen und Küchen- sowie Dieselgerüchen mindern wollte.
Münchner Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Mietrecht und präsentiert ein aktuelles BGH-Urteil über die gewerbliche Tätigkeit des Mieters in den Mieträumen.