Der BGH hat in einem Urteil zum Wohneigentumsrecht entschieden, dass alleine die Wohneigentümerschaft entscheiden darf, wann die Anbringung einer Parabolantenne in einem gemeinschaftlich bewohnten Haus von Eigentümern erlaubt. Auer Witte Thiel stellt das Urteil ausführlich vor.
Die Rechtsanwälte von Auer Witte Thiel unterstützen den Vorschlag der FDP hinsichtlich einer Reform des Mietrechts. So begrüßt Auer Witte Thiel, die Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern anzugleichen und damit Vermieter-Rechte zu verbessern.
Der Vermieter muss geschäftliche Tätigkeiten des Mieters in der Wohnung auch ohne entsprechende Vereinbarung nicht ohne weiteres akzeptieren. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) gefällt. Wichtig ist demnach besonders die Außenwirkung des Gewerbes.
Auch bei einer Mieterhöhung ist die im Mietvertrag eingetragene Wohnfläche maßgeblich und nicht die tatsächliche Wohnfläche. Diese Regelung, betonen die Mietrechtsexperten von Auer Witte Thiel, gilt bis zu einer Flächenabweichung von nicht mehr als 10 Prozent.
Flugunternehmen dürfen mit Hilfe ihrer AGB das Unterlaufen der eigenen Tarifstruktur verhindern. Hintergrund sind Passagiere, die mit so genanntem Cross-Ticketing das Ticket nur teilweise nutzen und Fluggesellschaften damit austricksen.
Die Rechtsanwälte von Auer Witte Thiel informieren über ein aktuelles Urteil zum Reiserecht. Laut BGH-Urteil haben Fluggäste, die einen Anschlussflug verpasst haben, kein Anrecht auf eine pauschale Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung.
Die Rechtsanwälte von Auer Witte Thiel weisen angesichts einer schlechten Zahlungsmoral auf die Notwendigkeit effektiven Forderungsmanagements hin. Die Inkasso-Branche verteidigt Auer Witte Thiel darüber hinaus gegen den Vorwurf der Abzocke.
In dem Urteil des Bundesgerichtshofs geht es über reiserechtlich relevante Fragen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Reiseveranstalters. Demnach ist laut BGH-Urteil eine Verkürzung der Verjährungsfrist wegen Reisemängeln unwirksam.
Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel berichten über weit reichende Veränderungen der gesetzlichen Payment-Rahmenbedingungen. Darüber hinaus informiert Auer Witte Thiel über die Anfang 2009 eingeführte Anzeige- und Erlaubnishaftpflicht für Factoring-Geschäfte.
Mit dem neuen Gesetz soll nach Meinung von Auer Witte Thiel die Zahlungsmoral von Auftraggebern verbessert werden. Die Rechtsanwälte von Auer Witte Thiel erwarten vor allem für die Baubranche gute Chancen, ihre Forderungen effektiv zu sichern.