Der Glückspielstaatsvertrag sichert dem Staat das Monopol an Lotterien und Sportwetten zu, wenn er die Spielsucht bekämpft. Gewerbliche Spielvermittler wurden in ihrer Tätigkeit stark eingeschränkt. Privaten Sportwettenanbieter wurde die Tätigkeit untersagt. Das Ziel die Spielsucht zu bekämpfen wurde nicht erreicht. Die Spieler tippen bei Sportwettanbietern im Ausland oder nutzen die zahlreichen Spielmöglichkeiten an Geldspielautomaten in Spielhallen. Bekämpfung der Spielsucht muss alle Sparten der Spielsucht umfassen.
|