Bis spätestens Ende des Jahres müssen viele Hausbesitzer entweder das Dach oder die oberste Geschossdecke dämmen. Das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Es gibt jedoch viele Ausnahmen und Sonderregeln, sodass es für Hausbesitzer selbst sehr schwer ist, zu beurteilen, ob für sie die Dämmungspflicht gilt. Doch was passiert, wenn man sich nicht an die Vorgaben der EnEV hält? Im schlimmsten Fall könnten Bußgelder drohen.
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