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Viele Banken versuchen bei der Darlehensvergabe den Abschluss einer Restschuld- oder Ratenschutzversicherung zu erwirken. Einige Institute schreiben die Ratenschutzversicherung sogar vor, obwohl dies gesetzlich nicht zulässig ist. Kreditnehmer sollten sich daher genau überlegen, ob sie eine solche Versicherung wirklich benötigen. Denn die Ratenschutzversicherung verteuert die Kreditkosten gerade bei Kleinkrediten unnötig. Zudem sind die tatsächlich anfallenden Aufwendungen untransparent, da diese Form der Kreditversicherung nicht mit in den effektiven Jahreszins eingerechnet wird.