Der Staat hilft Ihnen bei juristischer Beratung oder sogar bei der Vertretung vor Gericht. Entscheident ist das monatliche Nettoeinkommen, abzüglich 288 € bei Berufstätigkeit, 663 € pro Ehepartner sowie 466 € je Kind. Wohnkosten und sonstige Belastungen wie Kreditzinsen werden hierbei ebenfalls berücksichtigt. Verbleiben Ihnen weniger als 30 €, berät Sie das Amtsgericht oder ein Anwalt für eine Gebühr von nur 20 € . Dann können Sie sich auch von den Prozeßkosten befreien lassen. Verdienen Sie mehr, können Sie die Kosten auch in Raten zahlen. Oft müssen Sie dann auch nur nur einen Teil der Kosten übernehmen. Voraussetzung ist, daß Ihr Prozeß hat Aussicht auf Erfolg. Bringen Sie auf jeden Fall zum Gericht Unterlagen über den Streitfall und Belege zu Ihrer Finanzlage (auch dem Vermögen) mit.
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