Die schlichte Ablehnung der Haftung für Wertgegenstände in Hotels & Unterkünften durch Anschlag hat keine rechtliche Wirkung. Der Unterkunftgeber haftet nur wenn die Wertgegenstände bewusst zur Aufbewahrung übernommen wurden oder der Schaden vom Hotelbetreiber oder den Mitarbeitern verschuldet wurde.
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