Zwischen Mietrückstand und Zwangsräumung kann ein Mieter viel unternehmen, um die Mietschulden zu tilgen. Ein Weg kann der Gang zum Sozialamt sein. Dieses kann bei Gefahr einer Kündigung wegen Mietschulden ein Darlehen oder Beihilfen gewähren. Andere Wege finden sich in diesem Artikel.
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