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Die reine außensteuerliche Beratung ist den Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten. Das ist auch gut so. Jeder soll das machen, was er kann. Daher kooperiere ich eng mit Anwälten und Notaren. Diese haben jeweils verschiedene Tätigkeitsschwerpunkte. Damit ist bei rechtsgebietsübergreifenden Beratungen eine umfassende Betreuung gewährleistet. Natürlich berate ich Sie auch gerne in enger Abstimmung mit Ihrem Anwalt.
Große Freude im Hause Ariola: Ein Künstler ist zurück, und das mit einem der beeindruckendsten Lieder dieser Jahre! Blick zurück: 1981/82 feierte CHRISTIAN FRANKE – von vielen als "beste Stimme Deutschlands" verehrt – mit "Ich wünsch dir die Hölle auf Erden" sein Debüt. Eine klare Top-10-Notierung in den Single-Charts folgte! Der Titel wie auch seine Nachfolger "Was wäre wenn" und "Wenn du gehst, stürzt nicht der Himmel ein" wurden damals auf Ariola Eurodisc veröffentlicht. Dreißig Jahre später gehört das Label zu Sony Music – und Christian Franke ist wieder da! Aber nicht alleine: Panflöten-Virtuose EDWARD SIMONI unterstützt ihn jetzt schon zum zweiten Mal.