In welchem Rahmen sich dieser Betrag allerdings bewegt, ist in der Verordnung freilich nicht geregelt. Solch ein Mittel hat sich vielmehr im Laufe der Zeit und im gesellschaftlichen Konsens gefestigt. So gilt in Deutschland als Faustregel zum Trinkgeld: Man sollte, muss aber nicht. Denn bei uns sind die Bediengelder im Preis mit einkalkuliert. Einigkeit besteht aber darüber, dass es für gute Leistung auch ein gutes Trinkgeld geben sollte.
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