Die Bestattungskosten
Bestattungskosten
Bei einer Bestattung fallen viele Kosten an, die wir im Folgenden für Sie aufgelistet haben:
Bestattungsunternehmen
Friedhof
Steinmetz
Gästebewirtung
Sonstige Kosten
Bestattungsunternehmen
Das Bestattungsunternehmen teilt die Kosten in zwei unterschiedliche Bereiche auf: Zum einen die Kosten für die Eigenleistungen des Bestattungsunternehmen und zum Anderen die Kosten für Fremdleistungen Dritter, die über das Bestattungsunternehmen abgewickelt werden. Welche Leistungen Sie als Angehörige selber übernehmen wollen, können vorab mit dem Bestattungsunternehmer geklärt werden.
Zu den Eigenleistungen des Bestattungsunternehmens gehören:
Überführung des Verstorbenen (innerörtlich oder außerörtlich): 50,- bis 200,- Euro (zzgl. 0,50 bis 2,- Euro je Kilometer bei außerörtlicher Überführung)
Sarg bei Feuerbestattung: 300,- bis 600,- Euro
Sarg bei Erdbestattung: 300,- bis 4000,- Euro
Urne 60,- bis 500,- Euro
Ausstattung des Sarges (Kissen, Decken, Polster): 50,- bis 100,- Euro
Sterbekleidung: 25,- bis 100,- Euro
Einkleiden und Einsargen: 75,- bis 150,- Euro
Hygienische Versorgung: 40,- bis 80,- Euro
Trauerfeier: 50,- bis 250,- Euro
Formalitäten und Verwaltung: 30,- bis 200,- Euro
Trauerbriefe: 30,- bis 100,- Euro
Zu den Fremdleistungen gehören:
Krematoriumsgebühren bei Einäscherung: 150,- bis 300,- Euro
Krankenhausgebühren (bei Tod im Krankenhaus): 45,- bis 75,- Euro
Gebühren für das Erstellen der Sterbeurkunde: 5,- bis 12,- Euro
Gebühren für die Leichenschau: 30,- bis 50,- Euro
Gebühren für die Nutzung der Leichenhalle: 50,- bis 250,- Euro
Blumenschmuck: 50,- bis 250,- Euro
Trauerredner: 100,- bis 270,- Euro
Traueranzeige: ab 50,- Euro
Grabkreuz: 30,- bis 100,- Euro
Friedhof
Die Friedhofskosten sind in erster Linie abhängig vom Ort der Bestattung und der Bestattungsform. In der Regel sind die Friedhofsgebühren in der Stadt höher als auf dem Land. Auch gibt es von Gemeinde zu Gemeinde Preisunterschiede. Bei der Wahl des Grabes ist es wichtig zu wissen, dass die Kosten für ein Erdgrab höher sind als für ein Urnengrab.
Für die unterschiedlichen Grabarten fallen folgende Kosten an:
Anonymes Urnengrab: 300,- bis 1200,- Euro
Urnenreihengrab: 350,- bis 1300,- Euro
Urnenwahlgrab: 500,- bis 1400,- Euro
Erdreihengrab: 550,- bis 2250,- Euro
Erdwahlgrab: 750,- bis 3200,- Euro
Wenn für die Grabpflege ein Friedhofsgärtner beauftragt wird, kommen jährlich folgende Kosten hinzu:
Urnenreihengrab: 60,- bis 80,- Euro
Urnenwahlgrab: 70,- bis 90,- Euro
Erdreihengrab: 120,- bis 150,- Euro
Erdwahlgrab: 150,- bis 200,- Euro
Steinmetz
Bei der Auswahl eines Grabsteins können sich die Angehörigen Zeit lassen. Es gibt eine große Auswahl an Materialien, Form, und Farbe. Die Bandbreite reicht von einfachen Grabsteinen bis zu individuellen künstlerischen Arbeiten. Auch auf die individuellen Wünsche des Verstorbenen oder der Angehörigen kann der Steinmetz eingehen.
Für einen Grabstein fallen folgende Kosten an:
Grabstein: 300,- bis 4000,- Euro
Schrift je Buchstabe: 6,- bis 30,- Euro
Symbol: 50,- bis 500,- Euro
Grabeinfassung: 200,- bis 1000,- Euro
Aufstellung und Transportkosten: 100,- bis 650,- Euro
Gästebewirtung
Es ist üblich, dass die engsten Verwandten und Freunde nach einer Bestattung bewirtet werden. Dies kann im kleinen Rahmen eines gemeinsamen Essens oder Kaffeetrinkens geschehen und dient auch der Trauerbewältigung. Bei diesen Treffen werden meist Erinnerungen an den Verstorbenen ausgetauscht und nette Anekdoten über ihn erzählt und die Trauernden haben so die Möglichkeit, ihren Schmerz zu verarbeiten. Dieses Beisammensein kann Zuhause oder in einer Gaststätte stattfinden.
Für die Gästebewirtung fallen folgende Kosten an:
Mittagessen in einer Gaststätte: 10,- bis 30,- Euro pro Person
Kaffeetrinken in einer Gaststätte: 5,- bis 20,- Euro pro Person
Bewirtung Zuhause: 3,- bis 15,- Euro pro Person
Sonstige Kosten
Als zusätzlicher Kostenpunkt kann die Ausstellung eines Totenscheins hinzukommen. Hierfür fallen zwischen 20,- und 80,- Euro an.
Als Erinnerung an den Verstorbenen werden oftmals Fotos aufgestellt, oder den Trauergästen mitgegeben.
Überführung
Um in Ruhe und in gewohnter häuslicher Umgebung von dem Verstorbenen Abschied nehmen zu können, kann man eine Aufbahrung zu Hause veranlassen. Dies ist immer möglich, wenn der Verstorbene keine meldepflichtige Krankheit hatte. Eine Aufbahrung ist bis zu zwei Tagen nach Eintritt des Todes möglich. Anschließend wird der Leichnam in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt. Die Beerdigung darf frühestens 24 Stunden nach Ausstellung des Totenscheins, muss jedoch spätestens nach 12 Tagen erfolgen. Diese Frist ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich lang. Ist eine Kremation gewünscht, so können bis zur Urnenbeisetzung bis zu sechs Wochen vergehen.
|