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Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es in ihrer Form seit 2001 nicht mehr. Stattdessen wurde für alle nach dem 2. Januar 1961 geborenen Personen die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die eine Tätigkeit - unabhängig vom erlernten bzw. ausgeführten Beruf - von drei bis weniger als sechs Stunden täglich vorrausetzt, sowie die Rente wegen voller Erwerbsminderung (weniger als drei Stunden) eingeführt.
Unter dem Begriff Berufsunfähigkeit versteht man eine dauerhafte Beeinträchtigung der Gesundheit, die durch einen Arzt bestätigt ist, und aufgrund dessen der Beruf nicht mehr oder nicht mehr im vollen Umfang ausgeführt werden kann.