Reiseveranstalter dürfen nach einer Änderung der für Prospektangaben zuständigen Informationspflicht-Verordnung des BGB ihre Preise flexibel gestalten. Bislang waren die Preise in Reisekatalogen laut Auer Witte Thiel stets bindend für die Veranstalter gewesen.
Auch bei einer Mieterhöhung ist die im Mietvertrag eingetragene Wohnfläche maßgeblich und nicht die tatsächliche Wohnfläche. Diese Regelung, betonen die Mietrechtsexperten von Auer Witte Thiel, gilt bis zu einer Flächenabweichung von nicht mehr als 10 Prozent.
Die Rechtsanwälte von Auer Witte Thiel weisen angesichts einer schlechten Zahlungsmoral auf die Notwendigkeit effektiven Forderungsmanagements hin. Die Inkasso-Branche verteidigt Auer Witte Thiel darüber hinaus gegen den Vorwurf der Abzocke.
Die Rechtsanwälte von Auer Witte Thiel begrüßen ein neues Gesetz zur besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union. Die Mahnverfahren innerhalb der EU werden damit standardisiert und damit kostengünstiger.
Nach einem rechtskräftigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Fluggesellschaften bei Verspätungen bis zu 600 Euro pro Person zahlen. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel verfügen über viel Erfahrung im Flug- und Reiserecht.
Die Mietrechtsexperten von Auer Witte Thiel unterstützen die Forderung nach einer Angleichung der Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern. Auch eine kürzere Verfahrensdauer bei Zahlungs- und Räumungsklagen sowie ein schärferes Vorgehen gegen so genannte „Mietnomaden“ wird von Auer Witte Thiel begrüßt.
Hier findet man die neusten Mitteilungen über neue Urteile im Bereich Miet- und Immobilienrecht, Reiserecht, Presse- und Verlagsrecht, Verbraucherkreditrecht und Wettbewerbs/Markenrecht.
Nach einem neuen BGH-Urteil wird zwischen Grundfläche und Wohnfläche im Mietvertrag unterschieden. So ist der Begriff „Mietraumfläche“ in Verträgen laut Bundesgerichtshof nicht eindeutig zuzuordnen und geht daher zu Lasten des Vermieters.
Wie auf anderen Portalen legt die BDP-GmbH auch hier besonderen Wert auf eine umfassende Information. Während Verbraucherschützer ihre Aufklärungsarbeit meist auf Warnungen vor finanziellem Betrug und fieser Abzocke beschränken, werden auf diesen Seiten auch jene Betrugsmethoden beleuchtet, die zunächst gar nicht als solche wahrgenommen werden, wie etwa die tägliche SPAM-Flut im e.mail-Postfach oder ein scheinbar harmloses Download. Denn hier verbirgt sich oftmals die Vorbereitung für eine gezielte Betrugsattacke.
Die Rechte des Vermieters stärkt ein neues BGH-Urteil. So können Vermieter bei unwirksamen Klauseln über Schönheitsreparaturen eine Mieterhöhung verlangen. Eine Regelung, die laut den Rechtsanwälten Auer Witte Thiel bisher ausgeschlossen war.