Sie wollen Ihre Mietwohnung umbauen, ausmalen oder tapezieren? Bei unwesentlichen Veränderungen, wie z. B. ausmalen oder tapezieren, müssen Sie den Vermieter nicht verständigen. Bei wesentlichen Änderungen der Wohnung müssen Sie den Vermieter informieren, ansonsten riskieren Sie eine Besitzstörungs- oder Unterlassungsklage.
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