Wer staatliche Leistungen „Hartz IV“ erhält muss wohl auch nach Meinung der Bundesagentur für Arbeit kontrolliert werden. Aus der Sicht der BA könnte es sich ja um potenzielle Steuerbetrüger handeln…? Das das ausspionieren von Hartz IV-Beziehern allerdings gegen das deutsche Grundgesetzt verstößt und eine BA auch keine polizeilichen Ermittlungen eigenständig durchführen darf, scheint dabei weniger eine Rolle zu spielen.
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