Unternehmern, die nach Steuer- oder Handelsrecht zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind, müssen ihre Geschäftsunterlagen aufbewahren. Das gilt auch für alle Gewerbetreibenden ab Überschreiten bestimmter Umsatz- bzw. Gewinngrenzen. Die Umsatzgrenze liegt derzeit bei 500.000 Euro, die Gewinngrenze bei 50.000 Euro.
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