Heute fiel ein Urteil im Streit zwischen David und Goliath: auf der einen Seite eine kleine deutsche Verwertungsgesellschaft für Musiker und auf der Gegenseite der allmächtig scheinende Weltkonzern Google. Was kam heraus? Google - genauer YouTube - darf ein Video nur dann öffentlich zur Verfügung stellen, wenn der Rechteinhaber zugestimmt hat. Das hört sich selbstverständlich an - aber wie immer sitzt der Teufel im Detail.
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