Besitzer von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen müssen im kommenden Jahr an die sich aus der seit März 2010 geltenden 1.BImSchV Frist denken Diese sieht vor, dass bis Ende 2013 nachgewiesen werden muss, dass die jeweilige Feuerstätte den Anforderungen der 1.BImSchV entspricht.
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