Die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden, insbesondere Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen, ist seit 2002 Schwerpunkt des Berliner Umweltförderprogramms. Jetzt ist eine befristete Ausnahmeregelung zur Förderung von Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Mini-KWK-Anlagen) im Berliner Umweltentlastungsprogramm (UEP II) in Kraft getreten. Mit diesen Anlagen wird durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Heizwärme gegenüber konventionellen Heizungsanlagen bis zu 30 % der zum Einsatz kommenden Primärenergie eingespart. Mit der modellhaften Förderung von Mini-KWK-Anlagen sollen nun Erfahrungen zum Einsatz der energie- und klimaschutzeffizienten Technik im öffentlichen Gebäudebereich, vor allem in Schulen und Kitas, gesammelt werden.
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