Verbraucher suchen einen neuen Stromanbieter zumeist nach dem zu zahlenden Jahrespreis aus. Durch das Versprechen eines Aktionsbonus, stellte sich der bei Flexstrom zu zahlende Jahrespreis als vorteilhaft dar. Der Bonus sollte nach 12 Monaten mit der ersten Jahresrechnung verrechnet werden. Allerdings fragten inzwischen etliche verärgerte Verbraucher bei der Verbraucherzentrale um Rat, da der vertraglich vereinbarte Aktionsbonus in der Jahresrechnung nicht berücksichtigt wurde. Auf Beschwerden reagierte Flexstrom mit der Begründung, dem Verbraucher stehe der Bonus nicht zu, da die Kündigung bereits innerhalb des ersten Jahres erfolgt sei, auch wenn sie erst zum Ende wirksam wurde.
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