Für die Zulassung zur Prüfung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist eine Facharztanerkennung in einem klinischen Fachgebiet sowie eine Weiterbildung von 12 Monaten in spezieller Schmerztherapie bei einem Weiterbildungsermächtigten und ergänzend eine 80-stündige Kursweiterbildung erforderlich.
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