Mit Sanierungsberatung u. Kapital von potenten Geldinvestoren (siehe www.finanzierung-ohne-bank.de) lassen sich Verbindlichkeiten und Bankdarlehen zurückzahlen und zusätzlich Schulden in Eigenkapital umwandeln. Bei einer kurzfristigen Umschuldung bzw. Schuldumwandlung kann ein Unternehmen der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht und somit einer drohenden Unternehmensinsolvenz entgehen. Angesichts der Kreditklemme in der heutigen Wirtschaft erhöhen deshalb immer mehr Unternehmen (KMU´s) ihr bankenunabhängiges Unternehmenskapital und ihre flüssigen Mittel mit stimmrechtslosem Beteiligungskapital (z.B. über Gesellschaftserdarlehen, Genussrechtskapital oder typisch bzw. atypisch stilles Beteiligungskapital). Die Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit und/oder eines Überschuldungstatbestandes bzw. die Aufstockung des Eigenkapital (über Privatinvestoren, Geschäftspartner etc.) des Unternehmens ist aber auch ohne Zuführung von neuem Kapital möglich. Vergleichsvereinbarungen und Stundungsabreden können sehr hilfreich sein. Mit oft einfach durchzuführenden Vertragsänderungen lassen sich zudem sehr gute Verbesserungen der Bilanz- und Kapitalstruktur erzielen. Dr. Horst S. Werner hält eine solche Stärkung des Eigenkapitals für jedes Unternehmen mit einer Schuldumwandlung (einem so genannten „Debt-Equity-Swap“) für umsetzbar. Der Begriff „Debt-Equity-Swap" bezeichnet die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt") in Eigenkapital („Equity"). Diese Umwandlung durch rechtsgestaltende Verträge ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Erhöhung der Eigenkapitalquote und damit der Bilanzverbesserung.
Unternehmensverbindlichkeiten können sowohl in Eigentümer-Gesellschaftsanteile (z.B. Kommanditkapital-Anteile, GmbH-Stammkapitalanteile oder Aktienbeteiligungs-Anteile) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte, Anleihekapital mit Nachrangvereinbarung und stilles Gesellschaftskapital) umgewandelt werden. Die Dr. Werner Financial Service Group führt solche Umwandlungen von Verbindlichkeiten durch. Die Schuldumwandlung eignet sich vor allem für bestehende Gesellschafterdarlehen, aber auch für alle anderen Verbindlichkeiten gegenüber außerhalb des Unternehmens stehenden Dritten. Ganz gleich, welche Verbindlichkeit in Eigenkapital umgewandelt werden soll, bietet sich dabei vor allem der Debt-Equity-Swap von Schulden in Equity-Mezzanine-Kapital an. Diese Umwandlung entlastet die Bilanz und verbessert Bonität und Rating. Wenn z.B. bereits ein Gesellschafterdarlehen oder Lieferantenkredit gewährt wurde, lässt sich dieses Fremdkapital mittels einer Vertragsumwandlung zu Buchwerten in bilanzielles Eigenkapital umändern (ausführlich dazu www.finanzierung-ohne-bank.de).
Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in stilles Beteiligungskapital, in atypisch stilles Gesellschaftskapital mit Steuervorteilen oder Genussrechtskapital mit der steuerlichen Begrenzung durch die Abgeltungsteuer regelmäßig besonders interessenadäquat und z.B. bei Gesellschafterdarlehen jederzeit ohne Einschaltung von unternehmensfremden Personen, ohne Notar und ohne Inanspruchnahme des Kapitalmarktes und privatschriftlich nahezu ohne Aufwand möglich. Der mit der Gewährung eines (Gesellschafter-)Darlehens verfolgte Zweck, die Liquidität des Unternehmens zu verbessern und gleichzeitig die Rückzahlbarkeit des überlassenen Kapitals zu ermöglichen, lässt sich mit Mezzanine-Kapital in Form von Genussrechten und stillen Beteiligungen besser erreichen. In gleicher Weise wie ein Darlehen beeinflusst Mezzanine-Kapital nicht die Stimmrechtsverhältnisse in der Gesellschafterversammlung, ist ebenfalls rückzahlbar (anders als z.B. bei Aktien oder GmbH-Stammanteilen) und bietet allen Beteiligten gleichzeitig eine Reihe von bilanziellen und steuerlichen Gestaltungsoptionen, die bei Gesellschaftsdarlehen nicht gegeben sind. Auf diese Weise können auch Umschuldungen zum Vorteil des Unternehmens durchgeführt werden.
Ein Schuldumwandlung eignet sich deshalb als Sanierungsmassnahme und ist ein probates Insolvenzabwehr-Instrument. So kann eine Schuldumwandlung mit Zustimmung der Kreditgeber auch zur Ablösung von Bankdarlehen bzw. Wandlung von Krediten eingesetzt und auf diese Weise eine bilanzielle Überschuldung und damit die Insolvenz vermieden werden. Interessenten erhalten von dem Mezzanine-Spezialisten Dr. Horst S. Werner weitere kostenlose Informationen und Referenzen unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de auf entsprechende vertrauliche Anfrage.
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