Die Entsorgung von Elektrogeräten wird durch das 2005 eingeführte ElektroG geregelt. Durch die Maßnahmen soll der aufkommende Elektronikschrott verringert, die Mengen an Elektrogeräten durch Verwertung verkleinert und der Einsatz von schädlichen Stoffen in den Elektronikgeräten gesenkt werden.
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