Die Rechtsanwaltskanzlei Martin beschäftigt sich auch mit erbrechtlichen Mandaten in Berlin; überwiegend handelt es sich dabei um Vertretungsfälle entweder der Erben (Beratung in Bezug auf die Errichtung des Testaments unter Absicherung der Kinder/ Ehepartner) oder um Beratung der Erben (Erbenauseinandersetzung/ Erbengemeinschaft) oder des Pflichtteilsberechtigten (Anspruch auf Auskunftserteilung gegen die Erben).
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