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Wird einem Dritten Schaden zugefügt oder die Sorgfaltspflicht verletzt, besteht Anspruch auf die Leistungen der Haftlichtversicherung. Diese ist generell eine freiwillige Versicherung. In Ausnahmefällen jedoch Pflicht. So muss zum Beispiel das Auto versichert werden und auch einige Beruf verlangen die Haftpflicht. Darunter zählen Ärzte, Anwälte und auch Architekten.
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