Nach einem neuen BGH-Urteil wird zwischen Grundfläche und Wohnfläche im Mietvertrag unterschieden. So ist der Begriff „Mietraumfläche“ in Verträgen laut Bundesgerichtshof nicht eindeutig zuzuordnen und geht daher zu Lasten des Vermieters.
Nach einem neuen BGH-Urteil wird zwischen Grundfläche und Wohnfläche im Mietvertrag unterschieden. So ist der Begriff „Mietraumfläche“ in Verträgen laut Bundesgerichtshof nicht eindeutig zuzuordnen und geht daher zu Lasten des Vermieters.