Reiseveranstalter dürfen nach einer Änderung der für Prospektangaben zuständigen Informationspflicht-Verordnung des BGB ihre Preise flexibel gestalten. Bislang waren die Preise in Reisekatalogen laut Auer Witte Thiel stets bindend für die Veranstalter gewesen.
Die Rechtsanwälte von Auer Witte Thiel informieren über ein aktuelles Urteil zum Reiserecht. Laut BGH-Urteil haben Fluggäste, die einen Anschlussflug verpasst haben, kein Anrecht auf eine pauschale Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung.