Das Anwaltsbüro Quirmbach & Partner befasst sich seit mehr als 25 Jahren erfolgreich mit der Regulierung von Personenschäden und Schmerzensgeldansprüchen und vertritt dabei bundesweit ausschließlich die Geschädigtenseite.
Der Anspruch aus Personenschäden hängt immer mit anderen Schadenersatzansprüchen zusammen, die oft nicht berücksichtigt werden: Pflege- und Betreuungskosten, besondere Aufwendungen, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, vermehrte Bedürfnisse handelt - häufig machen diese Schadenersatzansprüche einen sehr hohen Betrag aus, vor allem dann, wenn ein Dauerschaden eingetreten ist und z.B. Verdienstausfall bis zum Rentenalter und Haushaltsführungsschaden oder Betreuungskosten lebenslang gezahlt werden müssen.
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