Hamm,| Düsseldorf | Berlin| - 16.04.2009 - Nach Angaben von Frau Christa Thoben wird Existenzgründern mit einem Kapitalbedarf von 5 bis 25.000 Euro wird mit Mirkodarlehn der NRW.Bank unkompliziert und schnell geholfen, dessen Geschäftsidee umzusetzen.*
Mit dem Mikrodarlehen unterstützt die NRW.BANK Gründer/-innen von Kleinstunternehmen sowie Kleinstunternehmen bis zu 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Gefördert werden
• natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in NRW, die ein Kleinstunternehmen in NRW gründen. Die erforderliche fachliche oder kaufmännische Qualifikation für das Gründungsvorhaben ist zwingend notwendig,
• Kleinstunternehmer als Einzelgewerbetreibende oder Einzelkaufleute, die weniger als drei Jahre bestehen bzw. am Markt tätig sind und ihren Geschäftssitz in NRW haben.
Was wird gefördert?
• Existenzgründungen, die einen nachhaltigen Erfolg erwarten lassen
• Existenzsicherung und Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
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