Im Streitfall obliegt dem Arbeitgeber die Be- und Nachweispflicht
über das genaue Fehlverhalten des Arbeitnehmers mit Ort, Datum und Dauer;
sowie der zusätzliche Beweis, daß das Fehlverhalten des Arbeitnehmers
geeignet ist, den Genesungsprozess zu verzögern
Ob bei Verstößen gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz eine Entlassung
rechtmäßig ausgesprochen werden kann oder der Arbeitnehmer seinen
Entgeltfortzahlungsanspruch verliert, hängt von der Sach- und
Beweislage im jeweiligen Einzelfall ab.
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