Eine Beglaubigung von Übersetzungen ist immer dann nötig, wenn Schriftstücke wie zum Beispiel Verträge, Handelsregisterauszüge, Urteile, Geburtsurkunden oder Zeugnisse in übersetzter Form zur Vorlage bei öffentlichen Stellen, wie Behörden und Gerichten, gebraucht werden. Dabei ist die Beglaubigung des Übersetzers aber nicht zu verwechseln mit der eines Notars. Vom Landgericht bestellte und vereidigte Übersetzer bestätigen mit ihrer Unterschrift und ihrem Stempel, dass die von ihnen angefertigte Übersetzung dem Originaldokument entspricht.
Alphatrad kann auf erfahrene, vereidigte Übersetzer für alle europäischen Sprachen und viele aussereuropäische Sprachen aus einer umfangreichen Datenbank zurück greifen. Besuchen Sie uns im Internet unter www.alphatrad.de !
|