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Wenn Sie anderen Personen etwas vererben möchten, ist es also umumgänglich, eine vorsorgende Nachlassregelung festzulegen. Sind diese bereits verstorben, treten deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers, an deren Stelle. Beim gesetzlichen Erbrecht ist die Erbfolge von entscheidender Bedeutung.
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