|
Die mit Spannung erwartete Entscheidung im Vermittlungsausschuss über den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen kam nicht zustande. Die Beratungen wurden auf den 22. November verschoben. Diese Verzögerung führt zur weiteren Verunsicherung von Sanierungswilligen und Aufschub von Aufträgen.
|