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Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung - Um die Verfahrenskostenhilfe bei einer Scheidung zu erhalten, darf das Einkommen des Antragstellers einen bestimmten Wert nicht berschreiten und kein erhebliches Einkommen vorhanden sein. In der Regel erhalten Empfänger von Sozialleistungen Verfahrenskostenhilfe bei einer Scheidung unproblematisch und schnell bewilligt.
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