Bis zum 31. Dezember 2011 müssen Hausbesitzer unter bestimmten Voraussetzungen die Gebäudedecken gedämmt haben. Dies sieht die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 vor. Die Maßnahme betrifft die Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, die nach dem 1. Februar 2002 bezogen wurden.
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