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Anders als bei Angestellten besteht für Selbstständige keine Rentenversicherungspflicht. Das heißt, sie müssen keine Beiträge zahlen. Die meisten nehmen von dieser Regelung Gebrauch, dann aber steht ihnen im Falle eines Unfalls keine Erwerbsminderungsrente zu. Deshalb sollten gerade Selbstständige die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen.
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