Arbeitnehmer sollten sich nach einer Kündigung sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um eventuelle Leistungsansprüche zu sichern. Anschließend gilt es die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu prüfen. Wenn bestimmte inhaltliche und formale Vorgaben nicht erfüllt wurden, ist die Kündigung unwirksam und kann gegebenenfalls durch eine Kündigungsschutzklage angefochten werden.
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