Der BGH hat in einem Urteil zum Wohneigentumsrecht entschieden, dass alleine die Wohneigentümerschaft entscheiden darf, wann die Anbringung einer Parabolantenne in einem gemeinschaftlich bewohnten Haus von Eigentümern erlaubt. Auer Witte Thiel stellt das Urteil ausführlich vor.
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