|
Die Bezeichnung Bauanwalt ist kein geschützter Titel. Außerdem ist diese Bezeichnung auch ungenau, weil sie nichts darüber aussagt, in welchem Gebiet des Baurechts dieser Anwalt besonders qualifiziert ist, ob es sich also beispielsweise um einen Anwalt handelt, der besondere Kenntnisse im privaten Baurecht oder im so genannten öffentlichen Baurecht/Baugenehmigungsrecht besitzt.
|