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Bleibt ein aufgegebenes Gepäckstück nach der Gepäckausgabe verschwunden, bzw. es wurde etwas aus dem Koffer gestohlen oder das Reisegepäck ist beschädigt, so sollte dieser Vorfall unverzüglich der Fluggesellschaft gemeldet werden.Die Fluggesellschaft haftet nur bis maximall 1200 EUR.
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