Seit 1996 dürfen Steuerzahler für ihr privates Arbeitszimmer nur noch Kosten von bis zu 1200 Euro pro Jahr beim Finanzamt geltend machen. Das Finanzgericht in Baden-Württemberg hat aber dennoch entschieden, daß ein Büro voll abgesetzt werden kann, wenn es sich nicht in der eigenen Wohnung befindet. Für ein Büro oder Arbeitszimmer bei Bekannten sind demnach alle anfallenden Kosten abzugsfähig und somit sparen Sie steuern. (Az: 5 K 298/97).
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